Geschichte der Hildebrandschen Mühle
Vom Kloster zum Freudenhaus?
Das Müllerhandwerk ist
eines der ältesten Weinheimer Gewebe, vielleicht sogar das älteste. Schon in der
Lorscher Zeit gab es acht Mühlen in Weinheim. Sie standen im Grundelbach- und im
Weschnitztal. Die älteste Mühlenform war die Handmühle. Mit ihr wurden die
Getreidekörner zwischen einem Bodenstein und dem im Takt hin und her bewegten
Reibestein zerquetscht. Die Handmühle wurde von der Rossmühle abgelöst. Nun
wurden die schweren Mühlsteine nicht mehr von Menschenkraft bewegt, sondern von
einem im Kreis laufenden Pferd. In Weinheim stand eine solche Rossölmühle
bis ins 18. Jahrhundert gegenüber dem früheren Krankenhaus am Grundelbach.
Sehr früh wurde auch zum Betreiben einer Mühle die Wasserkraft genutzt.
Überall, wo Wasser mit einem ausreichenden Gefälle floss, entstanden
Wassermühlen. Das war auch in den Tälern Weinheims der Fall. So hat
beispielsweise die Weschnitz auf der zwei Kilometer langen Strecke von der
Ortsgrenze Birkenaus bis an die Weinheimer Peterskirche ein Gefälle von rund 30
Metern.
Die hiesigen Mühlen waren früher Besitz des Klosters Lorsch.
Weinheim unterstand fast 500 Jahre dem Kloster Lorsch. Es hatte eine günstige
Lage zum Kloster und gut ausgebaute Straßen. Es war daher ein bedeutender Ort
für das Kloster. So kamen vor allem die Gläubigen aus den Dörfern der Bergstraße
und den beiden Odenwaldtälern durch Weinheim. Begünstigt durch diese Entwicklung
tauchten nun Handwerker auf. Sie entsagten der Scholle und wendeten sich dem
Gewerbe zu. Sie suchten Absatzgebiete für ihre Produkte und sie fanden
Absatzquellen bei den Wallfahrern und Durchreisenden.
Im Jahr 1000
erhielt Weinheim von Kaiser Otto III. das Marktrecht. Es kamen Kaufleute als
Handelstreibende nach Weinheim und hier erfolgten die Vermarktung der großen
Weinproduktion der hiesigen Lorscher Güter und der Absatz des Mehls aus den
vielen Mühlen des Klosters.
Später waren die Mühlen kurpfälzisches
Eigentum.
• Die bedeutendste Mühle in Weinheim war zu allen Zeiten die
Hildebrand’sche Mühle. Im Verlauf ihres Bestehens hatte sie viele Namen,
z.B. untere oder vordere Lohmühle, WeschenzMühle, Mengesse Mühl, untere Mühle
und Seitzenmühle. Die Mühle war ursprünglich eine Mahlmühle, später eine
Lohmühle, dann Mahl-, Öl- und Schneidemühle wie auch Hanfbreche und Gipsmühle
• Der Lorscher Kodex erwähnt (Codex I, p.252, Nr. 153) eine
herrschaftliche Mühle zu Winenheim (molendinum dominicale),die um 1071 der
Lorscher Probstei gehörte und unter dem Abt Folkland (1142-1149) samt dem
Zehntrecht wieder im Besitz des Klosters gewesen ist. Über den Besitz dieser
Mühle hat König Heinrich IV. festgesetzt, dass kein Abt ihn verringern, für
sich selbst benutzen oder einem Ritter zu Lehen geben dürfe.
• Karl
Zinkgräf, der eine bedeutende Abhandlung über die Weinheimer Mühlen verfasst hat
(„Die ehrbare Bäcker- und Müllerzunft in Weinheim“), nimmt an, dass es sich bei
dieser Mühle um die spätere Hildebrand’sche Mühle handelte.
• Er
behauptet auch, dass diese Mühle bereits zur Römerzeit bestand, was er aus dort
gefundenen römischen Ziegeln und Münzen schließt und
• dass sie in der
Lorscher Zeit von Mönchen bewirtschaftet wurde. Das ergebe sich aus den
Fundamenten kleinerer viereckigerKammern, die er für Mönchzellen hielt.
• 1824 erwähnt J. Rieger, dass die an der Weschnitz liegende
„Seitzenmühle“ ein „Nonnenkloster“ gewesen sei. Zitat: „Die Bauart bestätiget
die Vermuthung“.
• Auch der frühere Weinheimer Bürgermeister Albert
Ludwig Grimm war der Ansicht, dass früher auf dem Gelände der Hildebrand’schen
Mühle ein Nonnenkloster, das Vorgängerkloster des Stifts Neuburg in
Ziegelhausen, war. Er sieht das im Zusammenhang mit der Neumaurerspforte mit
einem gotischen Bogen, die früher am rechten Weschnitzufer gegenüber der Mühle
stand.
• Für die Existenz eines Klosters gibt es allerdings keine
Belege.
• Die erste sichere urkundliche Erwähnung der Hildebrand’schen
Mühle als „Mahlmühl zue Weinheim an der Weschnitz gelegen“ erfolgte am
27.09.1465.
• Eine Urkunde über die Verleihung „unserer Müle by Winheym
gelegen, genannt die Weschenz Müle“ durch Pfalzgraf Friedrich bey Rhein an Peter
Müller von Birkenau „zu einem ewigen Erbe gegen jährlich 20 Malter gutes Korn
Weinheimer Maß“ ist vom 01.04.1471.
• Die Mühlen waren jetzt
kurpfälzisches Eigentum. Aus den Ratsprotokollen der Stadt Weinheim von 1664
ergibt sich z.B., dass von den 6 hiesigen Mühlen 5 in die kurfürstliche Kellerei
„Pfacht“ zu zahlen hätten. Die meisten Mühlen in Weinheim waren bis Mitte des
18. Jahrhunderts Genossenschaftsmühlen. Jede einzelne hatte mehrere
Eigentümer, die den Ertrag teilten. Nur selten blieben die Mühlen längere Zeit
im Besitz einer Familie. Die Mühlen waren von den Eigentümern an „Beständer“
verpachtet. Die Beständer oder Erbbeständer waren die Müller, die die Mühle
betrieben. Sie mussten eine jährliche Pacht in Geld oder Naturalien an die
Kurfürstliche Kellerei oder an spätere andere Eigentümer bezahlen. Bei den zu
entrichtenden Naturalien sprach man zum Beispiel von „8 Malter Korn, einem Eimer
Müllemer Beetwein, und zwei Kappen (Kapaunen)“.
• 1500 betreibt der
Müller Nickel Hornigk die Weschnitzmühle. Bald darauf wird sie an Doktor
Johannes Pfau aus Eppingen (Doktor beider Rechten und Ordinarius. Lektor in
studio zu Heidelberg) verkauft.
• Dr. Johannes Pfau und seine Hausfrau
Barbara Daschenmächerin verkaufen am 22.04.1542 dem „Ehrsamen Wolf Seytzen“,
Bäcker, Müller und Bürger zu Hemsbach, die Mühle, die damals „Weschensmühl“
genannt wird, mit „Haus, Höfen, Scheuer, Ställen, Gärten, Büschen und allem
Begriff und Zugehörde ob und unter der Erde“ für 1.025 Gulden. Von nun an wird
die Mühle Seitzenmühle genannt.
• Die Mühle ging von Wolf Seytz durch
Erbschaft auf dessen Sohn Hanns Seitz und seine Tochter Elisabeth über.
• Neben den Müllern gab es viele Weinheimer Bürger, die an der Mühle
Anteile hatten. Es wurden so genannte „Taggerechtigkeiten, Mühltage und
Tagwerke“ verkauft. Beispielsweise wurde der „drittig Teil an 10 Tagen“
verkauft, das heißt, der Käufer hatte an 3 ½ Tagen pro Woche das Recht, für sich
zu mahlen, während die anderen Miteigentümer ²/³ Anteil also 6 ²/³ Tage
arbeiten durften.
• 1617 gehört die „Weschnitzmühle“ als
Genossenschaftsmühle mehreren Anteilsbesitzern.
• 1766 wird die
Seitzenmühle als Mahl-, Öl- und Schneidemühle erwähnt; sie gehörte zu der Zeit
12 Anteilseignern.
• Friedrich Peter Wundt hat in seiner Beschreibung
der pfälzischen Bergstraße von 1794 geschrieben: „Den 1. Jenner 1792 zählte man
in der Stadt 7 Mahl-, Öl-, Lohn- und Walkmühlen. Darunter ist die Seitzische an
der Weschnitz, die zwölf Bürgerfamilien zustehen, die beträchtlichste, indem sie
außer dem darum liegenden Garten- und Ackerfeld noch einen schönen Districkt
Waldung als Eigentum besitzt. Sie muß sehr einträglich sein, weil der Beständer
jährlich der Gesellschaft abgibt 101 Malter Korn, 75 Malter Spelzenkern, 125
Malter Gerste, 1200 Stück Ölkuchen, 3 Malter gerollte Hirsen und Gerste, 25
Säcke zu Viernzel (ein solches von ¼ Malter, also zusammen 125 Viernzel = über
31 Malter) und 80 Gulden an Geld. Die Mühl hat aber auch das Vorrecht, dass man
alle Früchte, die man darauf will mahlen lassen, hinführen muß und der Beständer
also nicht nötig hat, zu diesem Behufs einiges Fuhrwerk zu unterhalten. Er
muß außerdem der churfürstlichen Hofkammer jährlich 22 Malter Korn entrichten
und noch einige andere kleine Lasten tragen.
• Die damals einer
Genossenschaft gehörige Seitzische Mühle scheint hiernach die einzige Weinheimer
Kundenmühle gewesen zu sein, wohin der Bürger und Bauer selbst sein Getreide
bringen mußte. Mußte es aber der Müller bei seiner Kundschaft holen, so schlug
er die Kosten dafür auf den sogenannten Multer oder Malter, den Mahllohn“.
• 1768 gibt es eine Erwähnung der „Mühlen-Interessenten“ Philipp Leist,
Philipp Keller, Peter Vogler, Anton Keßler, Friedrich Meyser und Jakob Mathes.
• 1770 wird Philipp Dell als Seitzenmüller erwähnt.
• 1804
verweigern die Mühlen-Interessenten der „Seitzenmühle“ den Eintritt in die
Weinheimer „Ehrsame Bäcker- und Müllerzunft“.
• Am 14.02.1845 erwerben
die Brüder Heinrich und Louis Hildebrand aus Worms die Anteile der „im
Birkenauer Thale gelegenen sog. Seitzenmühle sammt aller Zubehörde und
Gebäulichkeiten mit dem zur Mühle gehörigen Feld und Wald [..]“ von 13
Mühlen-Interessenten zum Preis von 29 606 Gulden.
• Am 27.03.1845
ersteigern die Brüder Hildebrand den Mühlenanteil von Christine Heuß für 1 500
Gulden, am gleichen Tag steigern sie auch den Anteil der Bauer‘schen Erben für
750 Gulden. Die Brüder Hildebrand sind nun alleinige Besitzer der Mühle „nebst
Oekonomiegebäuden“.
• Am 16.06.1845 erhalten die Brüder Hildebrand die
Genehmigung des Weinheimer Bezirksamtes, nach dem Teilabbruch der vorhandenen
Gebäude einen „Wohnhaus- und Ölmühlbau“ zu errichten.
• 1848 wird auf
acht Mahlgängen Gerste gerollt und auf vier Gängen Roggen und Weizen
gemahlen.
• 1857 scheidet Louis Hildebrand aus dem Mühlenbetrieb aus. Er
wird 1858 noch als Mitglied der Bäcker- und Müllerzunft genannt.
• Am
22.01.1858 lassen Heinrich und Louis Hildebrand die „im Weschnitzthal gelegenen
zwei 2stöckigen Wohngebäude mit Mühlgebäude und Zubehörden“ öffentlich
versteigern. Heinrich Hildebrand ersteigert die Mühle für 112. 900 Gulden. Die
„halbzerbrochene Mühle“ wird vollständig abgerissen und als moderne Kunst- und
Handelsmühle neu errichtet. Das wöchentliche Mahlquantum beläuft sich auf
600-700 Säcke zu 100 Kilogramm. In Böllberg/Halle erwirbt Louis Hildebrand eine
Kundenmühle,die ab 1863 zu einer modernen Industriemühle ausgebaut wird.
• Am 19.11.1858 wird der Bau eines Mühlkanals (Niederwasser-Rinne)
behördlich genehmigt. Vermahlen werden Perlgerste, Hirse, Roggen und Weizen.
• Am 7.11.1861wird die Verlängerung des Mühlkanals (flussabwärts)
behördlich genehmigt.
• 1864/65wird eine erste „Hülfs-Dampfmaschine“ mit
25 PS wird angeschafft. Das Vermahlquantum kann dadurch auf 1.000 Säcke zu 100
kg gesteigert werden. Die Gerstenrollerei wird aufgegeben. Später wird eine
weitere Dampfmaschine mit 100 PS angeschafft, außerdem wird eine Hartweizenmühle
eingerichtet.
• Am 06.04.1866 schenkt der”Kunstmühlenbesitzer“ Heinrich
Hildebrand seinem Sohn Georg „zwei zweistöckige Wohnhäuser mit Mühlengebäuden im
Weschnitzthal, nebst Zubehörden um den Abschlag von 85.000 Gulden“.
•
14.04.1874: „Kunstmüller“ Georg Hildebrand kauft die „Kinscherf‘sche Mühle“
(Obermühle) für 60.000 Gulden. Die Obermühle wird ebenfalls Hildebrand’sche
Mühle genannt.
• Am 20.02.1879 genehmigt das Bezirksamt Weinheim den Bau
eines Steges über die Weschnitz und den Kanal unterhalb der Unteren Mühle.
• 1880 sind in der Mühle 55 Arbeiter beschäftigt. Das Vermahlungsquantum
beträgt 70.000-80.000 Doppelzentner.
• 1882 wird die repräsentative
Villa errichtet. Für das Treppenhaus werden die alten Eichenbalken der
abgebrochenen Mühle verwendet.
• Am 09.09.1883 stirbt Heinrich
Hildebrand.
• Am 26.01.1883 erwirbt Georg Hildebrand die Goos'sche Mühle
zum Preis von 28.000 Mark.
• Die Kinscherf'sche und Goos'sche Mühle
nutzen einen gemeinsamen Mühlkanal, die Gesamtmahl leistung der nun zur „Oberen
Mühle” zusammengelegten Mühlen erreicht 1.500 dz pro Tag.
• 1890/91
studiert Georg Hildebrand auf einer Englandreise die „Automatische Müllerei“.
• Er lässt 1891/92 alle Einrichtungen „herausreißen“ (Zitat) und die
Mühle durch die Firma Henry Simon aus Manchester umbauen. Die Mühle wurde völlig
abgetragen. Es entstand eine Kunst und Handelsmühle, die mit modernen
Müllereimaschinen ausgerüstet wurde. So genannte Wegmann‘sche Walzenstühle
(Walzenprinzip) ermöglichten den „vollautomatischen Betrieb“. Eine Dampfmaschine
mit 300 PS lieferte die benötigte Energie. Vermahlen wurden wöchentlich 10.000
Sack Getreide aus Amerika, Russland und den Donauländern. Georg Hildebrand baute
in Weinheim die erste vollautomatische Großmühle der Welt und erneuerte zwischen
1875 und 1895 dreimal den gesamten Maschinenpark.
• Am 09.12.1893
beantragt die Firma Hildebrand ein Anschlussgleis an die Badische Eisenbahn.
• 1895 erhält sie den Gleisanschluss.
• Nach Plänen des
Gewerbe-Oberlehrers Otto Haßlinger wird 1895 mit dem Bau des 40 m hohen
Turmsilos begonnen. Der in Ziegelmauerwerk aufgeführte Turm hat eine
Lagerkapazität von 5.000 Tonnen (50.000 Sack Mehl). Im Inneren werden 36
hölzerne Fächer für die Lagerung des Mehls eingebaut, die Holzkonstruktion
wird durch drei Waggonladungen Nägel zusammengefügt. Die Bauarbeiten werden
durch die Firma Georg Hopp ausgeführt.
• Der wehrturmähnliche Siloturm
stellt eine Reminiszenz an die zeitgenössische Burgenromantik dar. Er gilt heute
als das bedeutendste technische Baudenkmal des Historismus im Rhein-
Neckar-Kreis. Als Kern und Krönung der Mühlenanlage ragt der Siloturm weit über
die in der Höhe gestaffelten Bauten hinaus. Er bildet die städtebauliche
wichtigste Dominante direkt am Talausgang und korrespondiert auf reizvolle Weise
mit den stilistisch verwandten neoromanischen Türmen der Peterskirche und der
Wachenburg. Sein burgenartiger Charakter ist ebenso wie die Klinkerfassade ein
zeittypisches Erscheinungsbild der Industriearchitektur gerade bei Silos oder
anderen Turmbauten im wilhelminischen Deutschland. Die rein funktional bestimmte
Nutzung wird mit einer spätromantisch verklärten, wehrhaften Burgenfassade
verhüllt. Zugleich ist diese Festung stolzer Ausdruck patriarchalischer und
kapitalistisch-imperialistischer Bedeutung solcher Industrieanlagen.
•
1896 ist der Turmsilo fertig gestellt. Ein zeitgenössisches Werbeplakat gibt die
wöchentliche Mahlleistung der Mühle mit 10.000 Sack an. Gearbeitet wird im Tag-
und Nachtbetrieb, bei großem Arbeitsanfall auch an Sonntagen. Das Absatzgebiet
erstreckt sich auf ganz Süddeutschland. Eine Schrift über die Badische
Großindustrie nennt 1896 die Untere Hildebrandmühle „eine der größten Europas“.
• Am 27.05.1899 genehmigt das Bezirksamt Weinheim anstelle der
vorhandenen hölzernen Kohlenbrücke den Bau einer eisernen Brücke über die
Weschnitz. In der unteren Hildebrand‘schen Mühle arbeiten 133 Arbeiter. Mit
58 Weizenstühlen werden 5.888.000 dz Getreide vermahlen.
• 1900 zerstört
ein Hochwasser die Brücke über die Weschnitz.
• Am 20.05.1900 genehmigt
der Bezirksrat, die Mündung des Mühlkanals 65 Meter flussabwärts zu verlegen.
• Am 19.01.1901 wird die Unternehmung durch Gesellschaftsvertrag in eine
G.m.b.H. umgewandelt. Die Firma firmiert nun unter „H. Hildebrand & Söhne
GmbH“ mit Sitz in Weinheim. Rund 150 Mitarbeiter sind in der unteren Mühle
beschäftigt. Der Transport des Getreides erfolgt über die Weschnitztalbahn und
mit Fuhrwerken. Neben den firmeneigenen Gespannen werden 40 Lohnfuhrwerke
eingesetzt. Eine Betriebskrankenkasse und eine Arbeiter-Unterstützungskasse sind
eingerichtet. Im Krankheitsfall erhält jeder Arbeiter pro Tag 80 Pfennige.
Unabhängig vom Regellohn wird jedem Arbeiter nach zehnjähriger
Betriebszugehörigkeit eine jährliche Zulage von 52 Goldmark gewährt. Wegen der
ungünstigen Lage im Hinterland plant Georg Hildebrand die Kanalisierung der
Weschnitz. Um die Kosten des umständlichen und teueren Umschlags vom Schiff auf
die Eisenbahn bzw. Fuhrwerke (Mehrkosten 26 Pfennige/dz) soll das Getreide mit
Lastkähnen Weschnitzaufwärts zur Hildebrandmühle transportiert werden. Das
Weschnitz-Ufer wird bis zur Boxerbrücke vermauert, die weiteren Ausbaupläne
scheitern jedoch durch die Konkurrenz der neuen Großmühlen im seit 1896
entstehenden Mannheimer Industriehafen.
• 1906 erwirbt Georg Hildebrand
im entstehenden Mannheimer Industriehafen ein 26.000 qm großes Grundstück und
errichtet dort eine neue leistungsfähige Großmühle mit einer Tageskapazität von
350 Tonnen. In der Unteren Mühle Weinheim werden 210 Tonnen täglich vermahlen.
• 1907 ist Einweihung des Mannheimer Industriehafens. Die Mannheimer
Hildebrandmühle nimmt im Frühjahr den Betrieb auf.
• Die Weinheimer
Mühle wird zu einer Grieß- und Graupenfabrik umgebaut. Die Unternehmung firmiert
nun unter „H Hildebrand & Söhne G.m.b.H. Hartgrießfabrik - Kunstmühlen
-Graupenmühle Mannheim und Weinheim“.
• Am 24.02.1909 wird das Wehr der
Unteren Mühle durch ein Hochwasser zerstört. Im Sommer 1909 wird das Wehr
wiederhergestellt, dabei wird die Krone am rechten Weschnitzufer um sieben cm,
die Krone des linksseitigen Ufers um 34 cm höhergelegt.
• Am 26.06.1912
genehmigt das Bezirksamt Weinheim den Einbau von zwei Francis-Schachtturbinen in
der Unteren Mühle als Ersatz für die Wasserräder.
• Am 17.08.1912
genehmigt das Bezirksamt den Einbau von zwei „Francis-Spiralturbinen“ (Fabrikat
Voith) mit 100 bzw. 46,8 PS statt der ursprünglich genehmigten Schachtturbinen.
Das Nutzgefälle wird von 5, 2 m auf 6 m erhöht.
• Am 28.06.1918 erfolgt
die Umwandlung der G.m.b.H. in eine Kommanditgesellschaft.
• 1920 wird
wegen der schlechten Verkehrslage der Weinheimer Mühlen in Mannheim mit dem Bau
einer neuen Roggen,- Graupen- und Hartgrießmühle begonnen.
• 1921
erfolgt der Umzug des Mühlenbetriebes nach Mannheim. Ein Teil der Weinheimer
Maschinenausstattung wird in Mannheim aufgestellt, andere Einrichtungsteile
übernimmt das Weinheimer Porphyrwerk (Gründer: Georg Hildebrand). Die beiden
Weinheimer Mühlen werden stillgelegt und verpachtet.
• 02.07.1924 stirbt
im Alter von 85 Jahren Georg Hildebrand in Weinheim. Er wird nahe der Unteren
Mühle auf dem alten Weinheimer Friedhof beigesetzt. Die Untere Mühle steht
leer.
• 1928 erfolgt der Verkauf des Unternehmens an die
Getreidehandelsfirma H Kampffmeyer für 3.200.000 Mark. Die beiden Weinheimer
Mühlen bleiben im Familienbesitz.
• Es erfolgt die Gründung der
„Hildebrand‘schen Verwaltung“ durch die Erbengemeinschaft, Geschäftsführer ist
der Kaufmann Julius Andreae.
• 1932 erfolgt der Verkauf der Lokomobile
aus der Unteren Mühle für 2.000 Mark. Die weitere Verpachtung der Unteren Mühle
scheitert wegen ihres schlechten Bauzustandes.
• 1934/35 veranschlagt
die an einer Pacht interessierte Fa. Becker die Instandsetzungskosten der
Unteren Mühle auf rund 80.000 Reichsmark, der angestrebte Pachtvertrag kommt
wegen der Kosten nicht zustande.
• 1935 wird die Untere Mühle zum
Abbruch ausgeschrieben.
• 1936 wird die Untere Mühle erneut zum Verkauf
angeboten.
• Am 01.08.1938 pachtet Karl Platz die Untere Mühle für eine
jährliche Pachtsumme von 4.800 Reichsmark, um eine Holzmehl- Mühle einzurichten.
Wegen der dringend notwendigen Instandsetzungsarbeiten wird Karl Platz die Pacht
bis 1940 erlassen. Die Fa. Freudenberg mietet bis zum Beginn des II. Weltkriegs
einige Räume an.
• Am 08.04.1939 nimmt die Weinheimer Holzmehl-Mühle
Karl Platz & Co. den Betrieb auf. Vermahlen werden Sägespäne aus Buchen- und
Fichtenholz für die Herstellung von Kunstharz, Pressstoff, Steinholz, Tapeten
und Linoleum. Eine neue Dampfmaschine wird aufgestellt.
• 1940 erfolgt
der Einbau von Garagen in der unteren Mühle. Die Werner Andreae gehörende „Jute-
und Säckefabrik Heidelberg“ pachtet während des Krieges einen Teil der
ungenutzten Mühlengebäude.
• Das Mannheimer Rüstungskommando (Major
Engelhorn) beschlagnahmt den Getreide-Speicher und weist die Fa. Böhmer in den
Siloturm ein. Wegen des undichten Daches regnet es in die Frucht. Um sich vor
aufkommendem Sabotageverdacht zu schützen, lässt Pächter Platz das schadhafte
Dach reparieren und ersetzt den der Fa. Böhmer entstandenen Schaden.
•
Im April 1945 besetzen Amerikanische Truppen für kurze Zeit die untere Mühle.
• 1950 zahlt die Weinheimer Holzmehl-Mühle Karl Platz & Co. 7.200 DM
jährliche Pacht für die Untere Mühle.
• 1951: Die Weinheimer
Holzmehl-Mühle Karl Platz & Co. zahlt 8.400 DM jährliche Pacht.
•
31.12.1951: Die „Jute und Säckefabrik“ von Werner Andreae verlässt die Untere
Mühle.
• 1952: Die Rhenania Schiffahrts- und Speditionsgesellschaft
beginnt mit der Einlagerung von Getreide. Im Turmsilo werden zunächst 2.000
Tonnen gelagert.
• 1953: Die Weinheimer Holzmehl-Mühle Karl Platz &
Co. zahlt 10.800 DM jährliche Pacht.
• Am 28.03.1956 lagert die Rhenania
Schiffahrts- und Speditionsgesellschaft 7.846 Tonnen Getreide in der Unteren
Mühle ein.
• Im Mai 1957 meldet die Weinheimer Holzmehl-Mühle Karl Platz
& Co. Vergleich an.
• Der provisorisch reparierte Hauptsilo wird
innen aufgestockt, einige Böden der Gebäude A, C und F werden zusätzlich für die
Einlagerung von Getreide umgebaut.
• Am 26.11.1960 lagert die Rhenania
Schiffahrts- und Speditionsgesellschaft 8.643,952 Tonnen Getreide in der Unteren
Mühle ein.
• 1966 sind die Wohngebäude der Hildebrand’schen Mühle an
verschiedene Familien vermietet. Die Gleisanlagen der Unteren Mühle und die
Verladerampe werden umgebaut.
• 1969 schreibt Fritz Platz in einem Brief
an die Erbengemeinschaft über die Untere Mühle: „Ein kleiner Teil der sehr alten
Gebäude wurde nicht mehr hergerichtet und liegt brach [..]“.
• Im Okt.
1977 sind in der Unteren Mühle sind 5.403.347 kg Getreide eingelagert.
•
1982 wird die Getreide-Einlagerung in der unteren Mühle durch die „Rhenania
Schiffahrts- und Speditionsgesellschaft“ endgültig eingestellt.
• Im
Okt. 1987 legte das Landesdenkmalamt den Entwurf für die Aufnahme einiger
Mühlengebäude in die Liste der Kulturdenkmäler vor (Siloturm, Verwaltergebäude,
Villa, straßenseitige Fassade, Maschinenhaus).Die genannten Gebäude wurden unter
Denkmalschutz gestellt. 1994 wurden jedoch Abrissgenehmigungen für alle Gebäude
außer Villa und Siloturm erteilt. Nicht nur aus formalen Gründen indessen bleibt
der Denkmalschutz bis zum Abbruch weiter bestehen; es könnte sich ja ein
Interessent fi nden, der gewillt ist, auch diese Bauten zu erhalten.
•
Im Dez. 1989 erfolgt durch die Erbengemeinschaft Hildebrand/Platz der Verkauf
der Mühle an die Fa. Ansin, Heide und Knapp (Bad Homburg) für 1,7 Millionen
D-Mark.
• Das Ehepaar Illona und Karl Römer (Worms) erwirbt die
Wasserrechte und die stillstehenden Turbinenanlagen der Mühle. Gründung der
„Wasserkraftwerk Hildebrand’sche Untermühle”. Der Gesamtwirkungsgrad beider
Turbinen (Fabrikat Voith, Baujahr 1912 liegt bei 70% bei 100 Kilowatt. Rund 100
Haushalte können mit Strom beliefert werden.
• Am 30.05.1990 beantragen
die neuen Eigentümer eine Baugenehmigung für die neue Weschnitzbrücke, um den
geplanten teilweisen Abbruch, Um- und Neubau durchführen zu können.
• Im
Aug. 1990 wird die Baugenehmigung erteilt.
• Am 20.09.1991wird ein
Teilabbruch der unteren Mühle beantragt.
• Am 21.09.1991 ist die
Einweihung des Wasserkraftwerks in der Unteren Mühle.
• 1992 erfolgt die
Erteilung der Abbruchgenehmigung.
• Am 13.08.1993 ist die erteilte
Baugenehmigung für den Neubau der Weschnitzbrücke an der unteren Mühle
abgelaufen.
• 1995 werden die ersten Baupläne durch „Wönkhaus“ und
„Stadt-Bau-Plan Krieger, Greulich und Partner“ (Darmstadt) vorgelegt.
•
Am 16.07.1995 ist der Ablauf der Abbruchgenehmigung. Eine Verlängerung der Frist
wird von der Fa. Ansin, Heide, Knapp nicht beantragt.
• Am 01.02.2002
wird die alte Mühlwegbrücke abgerissen.
• Vorschläge zur künftigen
Nutzung gab es zuhauf. Ein Altersheim, ein Hotel, Büros, Arztpraxen, Wohnungen
und sogar das Technische Landesmuseum sollten hinter den Mühlenmauern
untergebracht werden.
• 1997 wurde beantragt, ein Hochhaus mit insgesamt
14 Geschossen etwa 36 Meter parallel zu dem alten Siloturm hochzuziehen. Das
Fundament würde eine viergeschossige Hochgarage bilden, womit das neue Gebäude
eine Höhe von rund 50 Meter erreichen würde. Vor diese Garage sollte ein
dreigeschossiges Gewerbegebäude gesetzt werden, im Bereich des
Maschinenhauses war ein gewerblich genutzter Neubau geplant. Die Villa und der
Siloturm sollten saniert und im Inneren umgestaltet werden. Elf Gemeinderäte
lehnten die Bauvoranfrage schließlich ab, vier sprachen sich dafür aus. Sieben
enthielten sich ihrer Stimme.
• Anfang 1998 wurden neue Pläne von zwei
Architekten aus Darmstadt vorgelegt. Ein länglicher, sowohl in sich als auch
höhengegliederter und 25 Meter hoher Baukörper soll sich in großem Abstand vom
Siloturm den Hang hochstaffeln und Raum für etwa 40 Wohnungen bieten und ein
vorgelagerter zwei - bis dreigeschossiger Ergänzungsbau den durch die
Höhenreduzierung entstandenen Nutzungsfl ächenverlust des Hauptbaus ausgleichen.
Das Projekt wurde genehmigt, aber nicht realisiert.
• Im Feb. 2004
stellen die Rainer Knapp/Michael Zollner GbR eine Bauvoranfrage zwecks
Einrichtung eines Bordellbetriebs in der Unteren Mühle. Die GbR plant laut
amtlichem Schreiben eine „Freizeiteinrichtung (Vergnügungsstätte) mit der
Möglichkeit - gegen Vergütung - Verträge über sexuelle Dienstleistungen
abzuschließen. Es soll ein Bordell mit rund 40 Zimmern und angeschlossenem
Restaurations- und Badebetrieb entstehen. Bürgermeister Dr. Wolfgang Androsch
erklärte gegenüber der WN, dass die bestehende Villa restauriert werden soll und
über dem Turbinenhaus ein Neubau geplant ist, nämlich ein dreigeschossiger Anbau
auf Stelzen unter der Firsthöhe der Villa, die mit dem Neubau verbunden wird.
Auf den Eingangsbereich folgen im l. OG Säle mit Cateringservice zur Verpfl
egung, eine große Poollandschaft mit Sauna oder Dampfbad und Sitznischen. Im 2.
OG sind sechs Appartements „für die Damen, die da auch wohnen“, 20 so genannte
„Ruheräume“ sowie ein kleiner Wellnessbereich mit Massage- und Fitnessangeboten
geplant, im neuen Bereich soll es weitere 20 „Ruheräume“ samt Wellness geben. Im
Vorbereich am Eingang zum Betrieb, wo die Kontrolle erfolgt und Minderjährigen
der Zutritt verweigert wird, sind 20 Stellplätze vorgesehen, weitere 60
Stellplätze mit Parkdecklösung soll es im hinteren Bereich des Areals geben.
• Am 31.03.2004 beschließt der Weinheimer Gemeinderat die Aufstellung
eines Bebauungsplans für die Untere Mühle. Der Gemeindrat hat folgenden
Beschluss gefasst: „Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 117 „Mühlweg/Hildebrand´sche Mühle“ für die in der Vorlage
dargestellten städtebaulichen Ziele und vorläufi gen Gebietsabgrenzungen. Die
Bauvoranfrage Mühlweg 12 zur Umnutzung der Hildebrand´schen Mühle wird nach § 15
Baugesetzbuch für die Dauer eines Jahres zurückgestellt“.
• Am 21.4.04
erging der weitere Gemeinderatsbeschluss: „Die Entscheidung über den Bauantrag
wird zurückgestellt. Der Beschluss ist sofort vollziehbar“.
• Gegen den
Gemeinderatsbeschluss erhob die Antragstellerin (Rainer Knapp/Michael Zollner
GbR) erwartungsgemäß Klage.
• Am 12.7.04 erklärte der Oberbürgermeister
bei einer Podiumsdiskussion im Martin-Luther-Haus, die Stadtverwaltung wolle
sich auf eine „Sperrbezirksregelung“ konzentrieren. In diesem Zusammenhang
könnten durch „Zirkelschläge“ um sensible Bereiche bestimmte „Toleranzzonen“
innerhalb des Stadtgebietes ausgewiesen werden, in denen ein Bordellbetrieb
erlaubt sei. Beispiele dafür gebe es schon in anderen badenwürttembergischen
Kommunen. (WN vom 14.7.2004, RNZ vom16.7.2004)
• Auf die Klage erging am
7.12.2004 folgender Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe: „Die
aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Zurückstellungsentscheidung wird
wiederhergestellt“. Aus den Gründen: Der Bebauungsplan enthält noch kein
Mindestmaß konkreter planerischer Vorstellung. Er enthält bisher nur
unverbindliche Vorstellungen über den Charakter des Plangebiets. Wörtlich: Die
Planung lässt nicht einmal „ein Mindestmaß dessen erkennen, was Inhalt des zu
erwartenden Bebauungsplans sein soll“. Jetzt muss die Stadt Weinheim
unverzüglich entscheiden.
Recherche/Copyright: Bernd Fillafer@PRO-DENKMAL e.V.
Mannheim; teilw. Hans Bayer@Bündnis für Weinheim
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